Download: 2021-AGB-Mietbedingungen.pdf
Download: 2021-Nutzung-Internetzugang.pdf
1. Vertragsabschluss
Zwischen MieterIn und VermieterIn der Ferienwohnung wird ein Mietvertrag abgeschlossen.
2. Zahlung
Der Mietvertrag ist bitte binnen 14 Tagen unterzeichnet per Post, Fax Mail zurückzusenden. Nach Abschluss des Mietvertrages hat bitte innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises per Banküberweisung zu erfolgen. Die Restzahlung ist bis zum Anreisetag per Banküberweisung fällig. Bei Buchung innerhalb von 21 Tagen vor Mietbeginn ist der komplette Rechnungsbetrag bis zum Anreisetag fällig.
3. Mietdauer
Die Mietdauer ist durch MieterIn und VermieterIn im Mietvertrag festgelegt. Die Ankunft am Anreisetag erfolgt ab 16.00 Uhr. Die Mietzeit endet am Abreisetag um 10.00 Uhr.
4. Leistungen und Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Vertrages. Das Mietobjekt darf nur von der in der Bestätigung angegebenen Personenzahl bewohnt werden. Kinder gelten dabei als Personen.
5. Kurtaxe
Die Kurtaxe ist bei der Anreise zu begleichen. Kurabgabepflichtig sind alle Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben. Von der Kurabgabe befreit sind Einwohner-/innen und deren Angehörige 1. Grades aus der Stadt Putbus sowie Personen die in einem Ausbildungs-, Arbeits-, oder Dienstverhältnis stehen oder sich nur vorrübergehend zur Ausübung ihres Berufes im Erhebungsgebiet aufhalten und schwerbehinderte Menschen ab 80% GdB und deren Begleitperson.
6. Extraleistungen
Folgende Leistungen sind im Preis inklusive: Bettwäsche und Handtücher, Kinderbett und Kinderhochstuhl (nach Verfügbarkeit), Fernseher, Internetzugang.
7. Parkplatz
Jede Wohnung verfügt über einen PKW-Stellplatz auf dem Grundstück. Für eventuelle Beschädigungen der Fahrzeuge, Einbrüche oder Diebstahl auf dem Grundstück des Vermieters wird keine Haftung übernommen.
8. Mietvertragsänderungen
Änderungen können, sofern sie noch möglich sind, nur durch Änderung des Mietvertrages erfolgen. Änderungserklärungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts seitens des Mieters wird die Anzahlung einbehalten. Erfolgt der Rücktritt des Mieters 6 Wochen vor Mietbeginn werden 50% der vereinbarten Mietsumme einbehalten. Erfolgt der Rücktritt des Mieters 3 Wochen vor Mietbeginn bleibt er für 80 % der vereinbarten Mietsumme haftbar, sofern nicht eine anderweitige Vermietung zu den gleichen Konditionen während der vorgesehenen Mietdauer möglich ist. Der Mieter hat aber das Recht einen Nachmieter zu stellen, der seine vertraglichen Verpflichtungen übernimmt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegenstehen. Ich empfehle den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die Sie in Ihrem nächsten Reisebüro erhalten. Reist der Mieter vor dem vertraglichen Mietende ab, aus Gründen, die vom Vermieter nicht zu vertreten sind, so steht dem Vermieter die gesamte, für den ursprünglichen Zeitraum vereinbarte Mietsumme zu.
9. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung und die zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räume samt Einrichtungen und technischen Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln, sowie alle durch ihn, einen Mitmieter oder evtl. durch Haustiere verursachte Schäden anzuzeigen und zu ersetzen. Das Rauchen in den Ferienwohnungen ist nicht gestattet. Haustiere sind nur nach eindeutiger Vereinbarung mit dem Vermieter zulässig. Anfallender Müll ist gemäß dem Müllkonzept zu trennen und in den dafür bereitgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Beim Verlassen der Wohnung ist darauf zu achten, dass alle Fenster und Türen fest verschlossen sind. Der Vermieter haftet nicht für hieraus entstehende eventuelle Beschädigung, Einbrüche, Diebstahl etc. am Eigentum des Mieters.
10. Mängel und Abhilfe
Sollten beim Bezug der Ferienwohnung Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter muss die Mängel unverzüglich dem Vermieter melden, damit die Mängel überprüft und beseitigt werden können. Die Ferienwohnung ist am Abreisetag dem Vermieter zu übergeben.
11. Haftung
Der Vermieter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Feuer- und Wasserschaden am Eigentum des Mieters. Der Mieter haftet für eine nicht ordnungsgemäße Inbetriebnahme der technischen Geräte (E-Herd, Waschmaschine etc.). Innerhalb des Hauses und des Grundstückes haften Eltern für ihre Kinder.
12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Bergen/Rügen.
(Putbus OT Krakvitz, den 01. Januar 2021)